Klasse A2

Motorräder, begrenzt.

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein.

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

  • Krafträder, auch mir Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre))

Praxis:

  • Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
  • Sonderfahrten A2
    5 Fahrstunden Überlandfahrt
    4 Fahrstunden Autobahnfahrt
    3 Fahrstunden Nachtfahrt
  • Sonderfahrten A1 auf A2
    3 Fahrstunden Überlandfahrt
    2 Fahrstunden Autobahnfahrt
    1 Fahrstunden Nachtfahrt

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)
  • Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2

Welche Klassen schließt Klasse A2 mit ein?

Klasse A1 und Klasse AM.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse A2?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

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