Klasse AM

Kleinkrafträder.

Welches Alter muss man haben?

Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden.

Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

Nein.

Was darf ich mit der Klasse AM fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 KG

Welche Unterlagen braucht man für die Antragstellung?

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Was umfasst die Ausbildung?

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:

  • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Welche Prüfung muss man absolvieren?

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen,  ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

  • Dauer mindestens 30 Minuten

Welche Klassen schließt Klasse AM mit ein?

Keine.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnis Klasse AM?

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

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