Klasse C
LKW-Führerschein
Mit der Klasse C darfst du schwere LKW über 7,5 t führen – die Basis für professionelle Berufskraftfahrer.
Details zur Führerscheinklasse
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Ja, Klasse B.
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
- das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
- berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten
- eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ (Ausbildung mit 140 Stunden und IHK-Prüfung) berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw unter 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw über 7,5 t
- eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
- Ausweis
- Passbild (biometrisch)
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über Erste Hilfe
- keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister
6 Wochen im Vollzeitkurs.
Theorie:
- bei Vorbesitz B 6 Doppelstunden Grundwissen, 10 Doppelstunden Spezialwissen C, 16 Doppelstunden insgesamt
- bei Vorbesitz C1: 6 Doppelstunden Grundwissen, 4 Doppelstunden Spezialwissen C, 10 Doppelstunden insgesamt
- bei Vorbesitz D1: 6 Doppelstunden Grundwissen, 4 Doppelstunden Spezialwissen C, 10 Doppelstunden insgesamt
- bei Vorbesitz D: 6 Doppelstunden Grundwissen, 2 Doppelstunden Spezialwissen C, 8 Doppelstunden insgesamt
Praxis:
- Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
- Sonderfahrten
bei B auf C: 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden Nacht
bei C1 auf C: 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn 1 Fahrstunde Nacht
Theorieprüfung (PC): Fragebogen mit 37 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
Praktische Prüfung: Dauer mindestens 75 Minuten bestehend aus Fahren 60 Minuten und Abfahrtskontrolle 15 Minuten
Klasse C1, Klasse B, Klasse M, Klasse L und Klasse S.
5 Jahre, danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.

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