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Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Ja, Klasse B.

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden.
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten.

  • eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ (Ausbildung mit 140 Stunden und IHK-Prüfung) berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für LKW unter 7,5 t und ab 21 Jahren für LKW über 7,5 t
  • eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

4 Wochen im Vollzeitkurs.

Theorie:

  • bei Vorbesitz B: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 6 Doppelstunden, insgesamt 12 Doppelstunden
  • bei Vorbesitz D1: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 2 Doppelstunden, insgesamt 8 Doppelstunden
  • bei Vorbesitz D: Grundwissen 6 Doppelstunden, Spezialwissen C1 2 Doppelstunden, insgesamt 8 Doppelstunden

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ( Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC):
Fragebogen mit 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 75 Minuten bestehend aus Fahrprüfung 60 Minuten und Abfahrtskontrolle 15 Minuten.

Klasse B, Klasse M, Klasse L und Klasse S

Bis zum 50. Lebensjahr, danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.