WhatsApp icon

Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Ja, Klasse B und C1.

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz; Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen
  • die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
  • berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

  • eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ (Ausbildung mit 140 Stunden und IHK-Prüfung) berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw unter 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw über 7,5 t
  • eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Vollzeitkurs: 4 Wochen

Theorie: Entfällt

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunde Autobahnfahrt
1 Fahrstunde Nachtfahrt

Theorieprüfung: Entfällt

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 75 Minuten bestehend aus Fahrprüfung 60 Minuten sowie Verbinden oder Trennen 15 Minuten

Klasse BE, Klasse M, Klasse L, Klasse S und Klasse D1E (bei Vorbesitz von Klasse D1).

Bis zum 50. Lebensjahr, danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.