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Man muss mindestens 18 Jahre alt sein. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5). Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Ja, Klasse B und Klasse C.

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
  • das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
  • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

  • eine „Beschleunigte Grundqualifikation“ (Ausbildung mit 140 Stunden und IHK-Prüfung) berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw unter 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw über 7,5 t
  • eine „Grundqualifikation“ ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
  • eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren zum gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

4 Wochen im Vollzeitkurs

Theorie:
6 Doppelstunden Grundwissen, 4 Doppelstunden Spezialwissen CE, 10 Doppelstunden insgesamt.

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt).

Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC): Fragebogen mit 30 Fragen, bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 75 Minuten bestehend aus Fahren 60 Minuten sowie Verbinden oder Trennen 15 Minuten

Klasse C, Klasse C1E, Klasse BE, Klasse T, Klasse M, Klasse L, Klasse S sowie Klasse D1E (bei Vorbesitz von Klasse D1) und Klasse DE (bei Vorbesitz von Klasse D).

5 Jahre, danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden.