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18 Jahre

17 Jahre

  • bei Beantragung von BF 17 genügt das 17. Lebensjahr (unter Berücksichtigung der späteren Mitnahme einer Begleitperson)
  • bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
    dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in
    dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb
    einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Nein.

Kraftfahrzeuge – außer solche der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 750 kg nicht übersteigen
  • ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers höher als 750 kg, dann darf die Fahrzeug-Kombination nicht mehr als 3500 kg betragen

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:
12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC):

Bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 55 Minuten

Klasse AM und Klasse L.

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.