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Ja, Klasse B.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
1 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung: Entfällt

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 45 Minuten besteht aus Fahren 35 Minuten und Verbinden oder Trennen 10 Minuten