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Die Fahrerlaubnis kann erworben werden bei:

  • 20 Jahren, für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
  • 21 Jahren, für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW oder
  • 24 Jahren, für Krafträder bei direktem Zugang

Nein.

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bbH von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder einer bbH von mehr als 45 km/h und von mehr als 15 kW Nennleistung
  • Prüfung auf Kraftrad erforderlich

  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg A2 auf A)

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten A2 auf A:
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt

Sonderfahrten A:
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • entfällt beim Aufstieg von A2 auf A (mind. 2 Jahre Praxis)

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A2 auf A
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)

Klasse A2, Klasse A1 und Klasse AM.

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.