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Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.

Nein.

Krafträder, auch mir Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht (entfällt beim Aufstieg von A1 (Besitz mind. 2 Jahre))

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten A2
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Sonderfahrten A1 auf A2
3 Fahrstunden Überlandfahrt
2 Fahrstunden Autobahnfahrt
1 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • entfällt beim Aufstieg von A1 auf A2

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2
Dauer mindestens 60 Minuten (Direkteinstieg)

Klasse A1 und Klasse AM.

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.