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Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 16 Jahren erworben werden.

Nein.

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht mehr als 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 kW Nennleistung, nicht mehr als 0,1 kW/kg im Verhältnis der Leistung zum Gewicht
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, symmetrisch angeordnete Räder und, mehr als 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mehr als 45 km/h bbH und nicht mehr als 15 KW Nennleistung, Prüfung auf Kraftrad erforderlich

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen (bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
Grundausbildung nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überlandfahrt
4 Fahrstunden Autobahnfahrt
3 Fahrstunden Nachtfahrt

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden
  • bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:
Dauer mindestens 45 Minuten

Klasse AM.

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.