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Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden.

Nein.

  • Zweirädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor, Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Kleinkrafträder bis bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor, Leermasse max. 350 KG

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie:

  • 12 Doppelstunden Grundwissen ( bei Vorbesitz nur 6 Doppelstunden)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung (PC):

  • bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen, ab 11 Fehlerpunkten oder bei 2 Fragen mit je 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

Praktische Prüfung:

Dauer mindestens 30 Minuten

Keine.

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.