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Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Mindestalter 15 Jahre

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoffwissen
  • Fahrstunden
  • Theorieprüfung beim TÜV