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Die Fahrerlaubnis kann bei einem Mindestalter von 18 Jahren erworben werden.

Ja, entweder die Klasse A1 (mindestens zweijähriger Vorbesitz) oder die alte Klasse 3 (Erwerb vor dem 01.04.1980 mit 125-ccm-Berechtigung).

Krafträder, auch mir Beiwagen, mit einer max. Nennleistung von 35 kW und einem max. Verhältnis von 0,2 KW/kg der Leistung zum Gewicht

  • Ausweis
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

Theorie: Entfällt

Praxis: Kann entfallen, wenn der Bewerber die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vorweisen kann

Theorieprüfung (PC): Entfällt

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 40 Minuten beim Aufstieg von A1 auf A2

Seit 19.01.2013 ist das ausgestellte Führerscheindokument auf 15 Jahre begrenzt. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.